Wir bilden Sie entsprechend den Unfall-Verhütungs-Vorschriften DGUV Grundsatz 308-001, DGUV Vorschrift 68 und DGUV Vorschrift 1 zu Gabelstapler Fahrern aus. Nach einem Tag Theorie, Praxis und bestandener Prüfung erhalten Sie von uns den gesetzlich vorgeschriebenen Fahrausweis. Die Schulungen finden vorwiegend in unseren Räumlichkeiten statt, können jedoch bei einer größeren Teilnehmerzahl auch in Ihrem Betrieb vorgenommen werden.
Termine:
- demnächst verfügbar
Schulungsinhalte:
- Nach DGUV Grundsatz 308-001 (Grundsätze für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Gabelstaplern)
- Nach DGUV Vorschrift 68 (Unfallverhütungsvorschriften, Flurförderzeuge)
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln/ Verkehrswege
Voraussetzungen für das Führen von Gabelstaplern und sonstigen Flurförderzeugen:
- Mindestalter 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung
- Nachweis über theoretische und praktische Ausbildung. Die Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Jährliche Unterweisung
Nach dem Erwerb des Staplerführerscheins ist einmal jährlich eine Nachschulung vorgeschrieben (DGUV Vorschrift 1, §4 und Arbeitsschutzgesetz §12). Diese Schulung dient der Auffrischung der erlernten Kenntnisse und beinhaltet Aktualisierungen und Änderungen der gesetzlichen Vorschriften.